Stand: 21. April 2020
§ 1
Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme an Veranstaltungen der NPS die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich gelten und unsere Leistungen Ihnen gegenüber auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen erbracht werden.
§ 2
Sie haben die Möglichkeit sich schriftlich auf dem vorbereiteten Anmeldeformular, per Mail oder telefonisch zu den Veranstaltungen der NPS anzumelden.
§ 3
Mit der Anmeldung und der Anmeldebestätigung durch die NPS entsteht die Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Veranstaltungspreises oder der Teilnahmegebühr.
§ 4
Die NPS behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung aus wichtigem Grund (z.B. Erkrankung des Referenten, zu geringe Teilnehmerzahl; höhere Gewalt) auch kurzfristig abzusagen. Der seitens des Teilnehmers bereits gezahlte Veranstaltungspreis bzw. die Teilnehmergebühr wird in diesem Fall voll zurückerstattet.
Des Weiteren behält sich die NPS vor eine laufende Veranstaltung vorzeitig zu beenden, wenn durch das Verhalten eines oder mehrere Teilnehmer eine Gefährdung von sich selbst und/oder anderen Teilnehmern besteht. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung des Veranstaltungspreises bzw. der Teilnehmergebühr.
Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch für von Ihnen gebuchte Hotelzimmer oder sonstige Unterbringungskosten sowie für Flug-, Bahntickets oder sonstige Reisekosten.
Bei einer Absage seitens des Veranstaltungsteilnehmers gelten folgende Stornoregelungen:
Eine Absage seitens des Veranstaltungsteilnehmers ist bei Mehrtagesveranstaltungen bis 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn (bei Tagesveranstaltungen vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn) kostenfrei ohne Angaben von Gründen möglich. Geht danach eine Stornierung bis zu einer Woche vor Veranstaltungsbeginn bei der NPS ein, werden 50 % des Veranstaltungspreises bzw. der Teilnahmegebühr zurückerstattet. Bei späterem Eingang ist eine Rückerstattung leider ausgeschlossen. Bei Nichterscheinen einer Veranstaltungsgruppe oder eines Teilnehmers entsteht kein Rückzahlungsanspruch. Hat die NPS vor Stornierung der Veranstaltung bereits im Auftrag des Teilnehmers Leistungen bei Dritten gebucht, dann hat die Veranstaltungsgruppe bzw. der Teilnehmer eventuell dafür entstehende Kosten vollständig zu übernehmen. Die Benennung einer anderen als der angemeldeten Person ist jederzeit vor Veranstaltungsbeginn möglich.
§ 5
Unsere Veranstaltungen werden sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Alle Veranstaltungen werden von qualifizierten und zertifizierten Referenten durchgeführt, alle Materialien, Unterlagen und Handouts werden nach den jeweils neuesten Erkenntnissen erstellt. Eine Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte der Veranstaltungen und der zur Verfügung gestellten Unterlagen sind jedoch ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z. B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern. Wir sind berechtigt, die vorgesehenen Referenten im Bedarfsfall (z. B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.
§ 6
Die Teilnahme an den Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für Risiken, die von der NPS nicht vorhersehbar und/oder nicht beeinflussbar und/oder nicht zu vertreten sind. Die NPS haftet nur für Schäden aus Verletzungen des Lebens, Körpers und der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der NPS oder eines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der NPS beruhen. Die NPS haftet außerdem für weitere Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des NPS oder eines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der NPS beruhen. Eine weitergehende Haftung und daraus etwaig entstehende Schadensersatzansprüche bestehen nicht. Die Haftpflichtversicherung der NPS tritt nur bei durch Referentinnen bzw. Referenten bedingten Schäden in Kraft. Ersatz von Schäden, die Teilnehmer*innen Dritten verursachen, ist davon ausgeschlossen.
§ 7
Wir weisen darauf hin, dass bei Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen die Begleitpersonen die Aufsichtspflicht während der Veranstaltung tragen.
§ 8
Erfüllungsort und Zahlungsort ist für beide Seiten Schleiden. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist für beide Seiten Schleiden.
§ 9
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages – einschließlich dieser Geschäftsbedingungen – unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche ersetzen, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahekommen.